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Es gibt kein Recht zu gehorchen
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Meinen Leserinnen und Lesern
ins Poesiealbum des Neuen Jahrs

 

[Fassade (Ausschnitt) des Finanzamtes Bozen/Bolzano, ehemals Casa del Fascio
Bild (CC) → Bartleby08/wikipedia.de | Hannah Ahrend (verkürztes Zitat) über Mussolinifries]
Einer der beiden Sätze, die, als ich sie las, mir die bemerkenswertesten des gesamten vergangenen Jahres waren. Dieser hier, auf dem Bozener Fries, ist als Zitat freilich heikel, da es → verkürzt ist. Hingegen daß es, wie Gerald Krieghofer schreibt, deshalb “entstellt” oder gar, dem Titel seiner Site zufolge, “falsch” sei, ist entschieden zu bestreiten. In jedem Fall ist es s o wirkungsvoller, griffiger und vor allem fordernder – politischer also – als Hannah Ahrends Zusatzbestimmung “bei Kant”. Doch → Krieghofers Einwand läuft schon insofern fehl, als sein Gegenbeispiel banal und obendrein unscharf gedacht ist. Nein, wenn ein Polizist mich auffordert, nicht bei Rot über die Straße zu gehen, habe ich n i c h t das Recht zu gehorchen, sondern – allenfalls – die Pflicht (und tue es, wenn kein Verkehr geht, sowieso nur, um eine Ordnungsstrafe zu vermeiden; geht aber Verkehr, bleibe ich von mir aus stehen, aus eigener Einsicht; ein “Recht zu gehorchen” striche diese als unnotwendig durch, beraubte mich also um meine persönliche Verantwortlichkeit – genau dies war und ist die Bedingung der Möglichkeit diktatorischer Systeme).

Also ich beharre:

KEIN MENSCH HAT DAS RECHT ZU GEHORCHEN

Der Satz gehörte in die Verfassung Deutschlands, mehr noch in die eines unabhängigen Europas, dessen Grundgewalten nicht länger von den einzelnen Nationen (“Staaten”) ausgehen – ganz so, wie in einigen Landesverfassungen, etwa der bremischen (→ Art.19), sogar eine Pflicht zum Widerstand formuliert ist; hier stellt sich gegen ein vermeintliches “Recht zu gehorchen” sogar das Menschenrecht, selbstverständlich, wenn alle gewaltfreien Möglichkeiten vergebens ausgeschöpft sind oder absehbar ist, daß sie vergebens sein würden.
Krieghofers “Argumentation” gegen das verkürzte Zitat ist darüber hinaus eine fast gefährliche Verharmlosung, insofern sie (bewußt?) nicht in den Blick nimmt, um was es eigentlich geht. Widerstand ist eine emphatisch politische, nicht etwa pragmatisch ordnungsrechtliche Kategorie. Indem er, Krieghofer, sie auf diese herunterbricht, nimmt er dem Satz die Schärfe der eigenen, auf Selbstbestimmung beharrenden Entscheidung.

Der zweite beeindruckende Satz — eine quasi Ableitung des verkürzten Ahrend-Zitats – stammt ebenfalls von einer Frau, und zwar im Zusammenhang mit den ebenso bizarren wie schreiend dummen Auseinandersetzungen um Peter Handkes Nobelpreis. Formuliert hat ihn Elfriede Jelinek:

WENN ALLE IN EINE RICHTUNG RENNEN, MÜSSEN DIE KÜNSTLER
ALS EINZIGE IN DIE ANDERE. DAS IST NICHT NUR IHR RECHT,
SONDERN IHRE PFLICHT.

Auch dieses spannenderweise nicht auf alle Bürgerinnen und Bürger, sondern durchaus pathetisch allein auf Künstler bezogene Zitat ist nicht vollständig; Jelinek → verschärft ihre Aussage nämlich, indem sie die Konsequenzen nennt: “(…) auch wenn ihnen dabei noch so viele entgegenkommen, die keineswegs entgegenkommend zu ihnen sind.” (Eine etwas wohlfeile, weil ohne existentielle Gefährdung getätigte Wegwerfbewegung ihrer rhetorischen Hand fügt überdies bei: “Das muss man dann halt aushalten.” Mit man ist hier auch frau gemeint – ecco! Daß sie sich diese Aussage leisten kann, spielt indessen k e i n e Rolle; Wahrheit ist unabhängig von Einkommen und sozialem Stand, überhaupt vom Sozialen.)

Und nun ins Neue Jahr!

 

3 thoughts on “
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Es gibt kein Recht zu gehorchen
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  1. Gehorchen?

    Hannah Arendts Diktum “Niemand hat das Recht zu gehorchen” hat seine Entstehung im Jerusalemer Eichmann Prozess. Er bezieht sich auf ein Rechtsverhältnis zwischen untergebenen und vorgesetzten SOLDATEN, auf Befehl und Gehorsam also, das z.B. in der Bundeswehr im §11 des Soldatengesetzes geregelt ist. Auf dieses Rechtsverhältnis haben sich Eichmann und andere Täter berufen. Zu Unrecht, wie Arendt und später etwa Fritz Bauer in seiner Rechtslehre meinte. Kurz gesagt, das hat nichts damit zu tun, dass der Verkehrspolizist Ihnen sagt, Sie sollten nicht über die Straße gehen. Dat könnse nämlich machen wiese lustig sind.
    Grüße, PHG
    PS: vielleicht als geringfügige Ergänzung dieser kleine Artikel zum Thema von 2010.
    https://www.peter-gogolin.de/rezensionen/niemand-hat-das-recht-zu-gehorchen/

  2. Lieber PHG, ich weiß, und das wird in dem Text oben ja auch eingangs gesagt; zwei Links führen direkt auf die Auseinandersetzung mit der Verkürzung. Dennoch habe ich dem verkürzt aus dem Zusammenhang genommenen Zitat eine Bedeutung über die ihrerzeitige Situation hinaus zugesprochen und tue es weiterhin. (Eben deshalb die Argumentation).

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