Die Rainer-Werner-Faßbinder-Foundation. Ein weiteres Zötchen zum Urheberrecht. Daniel F. Galouye. Die Vorhänge der Wirklichkeit (2).

ANH an die Faßbinder-Foundation, Email, 29. März 2012:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe derzeit für den WDR ein neues Hörstück, das diesmal dem US-Science-Fiction-Autor Daniel F. Galouye gilt; ich selbst produziere das Stück, also montiere, schneide, arbeite mit den Sprechern, führe die Regie usw., wie ich das für ähnliche Stücke seit zehn Jahren tu. Die Stücke sind weitgehend durchkomponierte poetische Collagen, die meist auch mit O-Tönen arbeiten. Hierfür jetzt meine Bitte. Bekanntlich hat Faßbinder Galouyes Roman Simulacron 3 für das Fernsehen verfilmt, als “Welt am Draht”, 1973, und ich würde gerne aus dem Film ein paar Töne mit in das Hörstück hineincollagieren, die teils unter dem eigentlichen, von mir geschriebenen Text wie eine Musik darunterlaufen, freistehen würden insgesamt nicht mehr als vielleicht, ja höchstens zwei, drei Minuten. Dazu würde ich gerne die Rechte einholen.
Viel Geld habe ich nicht zur Verfügung: inklusive allem, also auch meinem und dem Honorar aller Sprecher 3000 Euro, was für anderthalb Monate Arbeit wirklich nicht viel ist. Gäbe es den Begriff, könnte man, was ich tu, ein “Autorenhörspiel” nennen. Vielleicht gestatten Sie mir deshalb, die kleinen Tonausschnitte unentgeltlich zu verwenden? Eine Dateikopie der fertigen Sendung bekämen Sie selbstverständlich. Oder ist so etwas ohnedies über die GEMA-Meldung gedeckt, die der WDR nach meinen Angaben sowieso machen muß?
Über mich finden Sie genügend im Netz und in Literaturlexika, so daß ich mich nicht eigens vorstelle; sowas ist sowieso immer etwas komisch. Da ich ebenfalls in Berlin lebe, wäre es auch ein leichtes für mich, bei Ihnen einmal vorbeizuschauen.
Beste Grüße von Kiez zu Kiez:
ANH
Die Faßbinder-Foundation an ANH, Email, 5. April 2012:Sehr geehrter Alban Nikolai Herbst,
vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Interesse am Werk von Rainer Werner Fassbinder “Welt am Draht”. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass die RWFF Ihre Wünsche nicht erfüllen kann. Ihr Projekt klingt sehr spannend, die Bearbeitung der Töne von “Welt am Draht”, wie sie dies in Ihrem Mail beschrieben haben, würden aber zu einer Verfälschung des originalen Filmwerkes  von Rainer Werner Fassbinder – selbst in Ausschnitten- führen, die leider rechtlich nicht erlaubt ist.
Wir wünschen Ihnen trotzdem viel Erfolg bei der Produktion Ihres Hörspieles und verbleiben mit freundlichen Grüßen,
Livia Anita Fiorio
Assistentin von Juliane Maria Lorenz
_________________________________________
Rainer Werner Fassbinder Foundation
Giesebrechtstrasse 7
10629 Berlin
Tel:   +49-30-887249- 0
Fax:  +49-30-887249 -29
info@fassbinderfoundation.de
http://www.fassbinderfoundation.de
ANH an die Faßbinder-Foundation, Email, 5. April 2012:“würden aber zu einer Verfälschung des originalen Filmwerkes  von Rainer Werner Fassbinder” –
Ja, selbstverständlich – wenn es denn darum ginge, eine Bearbeitung von Faßbinders Werk vorzulegen. Selbst das aber wäre künstlerisch legitim. Denken Sie an Dalís Mona-Lisa-Bearbeitungen, wie überhaupt an die Werke der Surrealisten. Wäre es nach Ihnen gegangen, hätten Sie die nicht erlaubt. Ich sehe gerde Max Ernsts Gesicht vor mir.
Aber gegen Ihren Entscheid kann man nach Lage des derzeitigen Urheberechts nichts tun, jedenfalls nicht in Zusammenarbeit mit einem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk, auch wenn Faßbinder selbst, hätte er dieses noch erlebt, tief erschrocken, wenn nicht wahrscheinlich entsetzt gewesen wäre – und mit allem Recht wütend.
So grüßen die Künste ihre Verwaltung:
ANH
http://www.albannikolaiherbst.de

[Urheberrecht.]

Galouye 1 <<<<

22 thoughts on “Die Rainer-Werner-Faßbinder-Foundation. Ein weiteres Zötchen zum Urheberrecht. Daniel F. Galouye. Die Vorhänge der Wirklichkeit (2).

  1. wirklich schrecklich, so etwas… …vor allem wenn man bedenkt, dass es sich ja ursprünglich auch um eine literaturverfilmung handelt, die mit sicherheit das original “verfälscht”.
    mit den regeln der foundation hätte fassbinder selber (fast) nichts drehen dürfen: selbst berlin alexanderplatz strotzt von “verfälschungen” des originals.
    früher nannte man das mal “interpretation”.
    arme zeiten!

  2. Fällt das nicht unter Zitatrecht? Dürfen die das verbieten? Ich glaube nicht, wenn Sie unter einer bestimmten Länge bleiben. Absurdistan.

    1. Faßbinder selbst hätte sich mit Sicherheit. Nicht daran gehalten, sondern dieses Nein höhnisch und provokativ unterlaufen. Dazu tendiere auch ich. Indessen ist das Problem, daß ich Sorgfaltspflicht gegenüber meiner Redakteurin habe; sie, letztlich, bekäme das, über den Sender, angelastet.
      Allerdings werde ich von meinem Anwalt prüfen lassen, ob und wieviel durch das Zitatrecht gedeckt ist – immerhin wird durch meine Montage etwas eigenständig Künstlerisches hergestellt, ein Kunstwerk für sich. Daß ich dabei objektive Rechtsprobleme berühre, möglicherweise Antinomien,, ist klar. Ich habe auch kein Problem damit, mich verklagen zu lassen. Nur, wie gesagt, bin ich für meine Redakteurin verantwortlich – das ist so, wenn man über Jahre zusammenarbeitet und gegenseitig die jeweilige Arbeit schätzt. Sowie, natürlich, die Person.

    1. Es «fällt» nicht einfach so… … sondern wurde von anderen Narren kraft eines wohl kaum zufällig oder unbewusst zu nennenden Vorgangs in eben jene nachfahrenden Narrenhände gegeben.

  3. Nichts stehlen Wie wäre es denn, wenn man sich die Töne aus Fassbinders Arbeiten fischt, die niemand mehr recht zuordnen kann? Ein hupendes Auto, das Zwitschern von Vögeln, Türen, die zugeschlagen werden (bei Fassbinder knallen oft die Türen), Wasser, das kocht und überläuft. Was wäre gegen einen “Diebstahl” der gewöhnlichen Töne zu sagen? Oder entscheide dich doch für die Erbeutung des “Nichts.” Übersende das fertige Hörstück und weise die Fassbinder-Foundation auf die Pausen hin, auf die abwesenden Geräusche, auf die Augenblicke, wenn nichts, aber auch rein gar nichts geschieht, wenn nicht einmal ein Atemzug zu hören ist, denn diese Momente der Stille, genau die hättest du dir nun doch – und ohne um weitere Erlaubnis zu bitten – aus Fassbinders Werk geschnitten und auf dein eigenes Künstlerbrot gelegt. Eine kleine surrealistische Provokation, die nicht helfen wird, aber auch nicht schaden kann.

    1. @Guido Rohm. Das ist insgesamt eine feine Idee. Aber es machte aus dem Hörstück eine polemische Arbeit, die ich gar nicht im Sinn habe. Einzwei Autotüren können Galouye freilich nicht schaden.
      Man muß bei sowas aufpassen, neben beibemerkt, nicht Dr. Murke abzukupfern. Wobei es ja insgesamt nicht darum geht, etwas “zu stehlen”; das genau will das Urheber”recht” aber so sehen. Interessant ist, daß ich mit Künstlern selbst nie ein Problem hatte, etwas für eine Arbeit zu bekommen, nicht einmal mit Stockhausen, der in Sachen seiner Rechte ein scharfer Hund und gefürchtet war. Überzeugte ihn ein Projekt, bekam man, was man wollte – frei. Schlimm wird es meist, wenn Kunstfremde, zum Beispiel Erben oder Firmen, ins Eigentum der Rechte gelangen. Dann schaffen sie es auch, mit dem verwalteten Kunstwerk das völlige Gegenteil von dem, was der Künstler gewollt hat, anzustellen.

    2. kann man selber auch ideen haben und niemand fragt, was willst du, dass hier ist von alten kollegen, selber schreiben und neue Buden aufmachen, neuen Ideen entwickeln, sonderbares Land, wer ist Fassbinder, ein Schwindler, immer nur die Schigulla hat er spielen lassen, Männer, Frauen alles..

  4. Klauen! Immer klauen. Meine Devise. Merkt eh keiner. Sie sind zu anständig, Herbst. (na ja, ich seh´s ein, öffentlich-rechtliche Anstalt und so…). Ich mach´ es unentwegt. Preise die Methode: Palimpsest. (Ach, mal waren BenHuRum und ich Arnulf Rainer verfallen, lang ist´s her! Muss auch nicht sein. Die ganzen Kreuzigungen!) Jetzt klaue ich bei Ihnen, ANH, macht nix, oder? (Bloß weil ich kein Blut sehen kann…) In guter Gesellschaft sind Sie sogar. Mit Johann Christian Günther. Et. al. Und so. Ach, HerrGott, die Leut´ sind schal und doof. Ich grüß´ die net. (Die Verwaltung).

    1. @MelusineB. Sie klauen bei mir nicht, sondern verwenden, und zwar künstlerisch. Das empfinde ich als Ihr Recht. Es entsteht etwas Eigenes daraus, Anderes, als ich je schaffen könnte. Alleine dies ist das Kriterium.
      Leider mußte ich fragen. Der WDR ist in Rechtsdingen derart heikel, daß seine Mitarbeiter die WDR-Site nicht einmal auf die Protokolle zu meinen Hörstücken, die von ihm in Auftrag gegeben sind und dort ausgestrahlt werden, verlinken darf, und zwar, weil Die Dschungel ihrerseits auf andere Bücher von Verlagen verlinkt, die nicht zum WDR gehören. Hier heißt das stechende Rechtswort “Schleichwerbung”. Das ganze System ist absurd, jedenfalls aus künstlerischer Sicht, nicht hingegen aus der Sicht des Eigentums, die eine der Konzentration von Kapital ist. Es geht schlicht und einfach um Vermögensmehrung, vor allem solcher, die die Werke gar nicht geschaffen haben. Auf diese Weise wurde das Urheberrecht, das eigentlich ein Schutzrecht für Künstler war, völlig okkupiert – und eben nicht von Künstlern..

    2. Ohne eine gewisse Laxheit gegenüber geistigem Privateigentum kam nie und wird nie ein Kunstwerk zustande kommen.
      Die Aufgabe der sog. Verwalter ist eigentlich ein Dienst am Bestehenden. Nämlich die Spiegelungen der Qualität des Bestehenden im Neuen unterstützend geschehen zu lassen.

  5. Es gäbe auch im modernen Sampling die Möglichkeit die Ausschnite soweit zu entstellen, dass sie eigen werden. (Das ist – um es klarzustellen – rechtliche Grauzone) Der Zitatcharakter ginge dadurch natürlich verloren.

    1. @
      Auf das Kunstwerk trifft dieses “halt” eben nicht zu. Denn mit jedem einzelnen Versuch der Hervorbringung von Kunst – ist die Möglichkeit des Wunderbaren gegeben. So, wie es mit der Geburt eines Menschen, gleich welcher Herkunft auch immer, steht, dass nämlich der Neubeginn, und damit die Möglichkeit des Handelns, mit j e d e r einzelnen Geburt in die Welt kommt.

    2. aber j e d e geburt hat auch immer eltern, und die haben eltern, und die gene der großeltern fließen noch immer in jeder geburt mit in die zukunft. bei kunst ist es – da sie doch immer auch menschenwerk ist – nicht anders.
      schon die “idee” des urheberschutzes spricht dieses grundprinzip hohn.

    3. Goethe hat ganz richtig immer behauptet, seine Eltern hätten gar vieles von ihm geerbt. Ganz Künstler, ganz frei.

    1. Naja Es stimmt tatsächlich, dass die meisten Künstler viel weniger Ansprüche an die Unversehrtheit ihres Werk mit sich rumschleppen als das ihre Verwalter gerne sehen möchten.

      Da kommt es dann zu recht absurden Dialogen, gar nicht mal nur, wenns um Zitate geht, sondern z.B. bei Aufführungsrechte im Theater. Die Gerechten als RAF-Stück? Oh Gott nein. Das ist nicht im Sinne des Autors.

  6. laxheit würde ich es bei mir nicht nennen sondern anerkennung –
    wenn leicht veränderte texte aus der eigenen feder auf einmal bei poetry slams
    auftauchen an denen man selber teilnimmt fällt zunächst einmal das kinn aus der lade. wenn die texte aber so schön vorgetragen werden wie in meinem fall versöhnt man sich innerlich recht schnell mit der frechheit.
    mir wurde richtig gehend warm ums herz aber die frage blieb

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