An das Hauptzollamt Berlin. Vollstreckungsstelle.

Berlin, den 10. März 2008.

RK-0000-045493-02-2008-2150-G5

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der o.a. Sache bestätige ich den Empfang Ihrer Vollstreckungsankündigung.
Ich bin zahlungsunfähig. Eine e.V. liegt vor, datierend vom Oktober des letzten Jahres und einsehbar bei der Frau Obergerichtsvollzieherin ***, *straße 21, ***** Berlin. Ich habe das Aktenzeichen leider nicht, aber Sie werden es unschwer über Frau *** erfahren können.
Ich lebe als freier Künstler nahe am Rand des Lebensminimums und auf ein jeweiliges Abrechnungsjahr gesehen oft weit darunter, wobei mich gelegentlich Freunde über Wasser halten. Mein Bankkonto ist bereits seit Anfang 2007 gekündigt worden. Wegen der Bafög-Rückzahlung, deretwegen Sie sich jetzt melden, habe ich im letzten Jahr dem Bundesverwaltungsamt meine Insolvenz bekanntgegeben und einen neuen Antrag auf Stundung gestellt. Meine literarischen Arbeiten haben zwar durchaus nennenswerte Beachtung gefunden, das heißt aber noch lange nicht, daß es sich – geschweige gut – davon leben ließe. Ökonomisch muß man sie wohl als eine radikale Investition in die Zukunft betrachten, deren Früchte möglicherweise erst meine Erben ernten werden – und die Gesellschaft dann sowieso. Dennoch dürfen Sie mich gerne aufsuchen, um sich ein eigenes Bild von meiner Arbeits- und Lebenssituation zu verschaffen. Es gibt hier rein gar nichts, das nicht direkt mit meiner Arbeit verbunden wäre.
Aufgrund der Situation der Öffentlichen Hand ist es finanziell für Künstler auch im Bereich der Hörkunst, mit der ich mich immer mal wieder finanzieren konnte, ausgesprochen dunkel geworden. Aber Helligkeit bringen einem wie mir, abgesehen von meinem achtjährigen Sohn, die literarischen Ideen – und: daß einem bisweilen künstlerisch etwas gelingt, das zumindest den Vorschein des Bleibenden hat.
Mit den besten Grüßen
ANH
Kopie an das Bundesverwaltungsamt in Köln.