Drohung.

An meine http://web.de-Adresse schreibt mir glagolica@online.ms

Ihr “Stolz”, Monsieur,
wird Ihnen langfristig
Ihren existentiellen Lebensgrund entziehen…
Ihr “Stolz” ist dummdämliche Eitelkeit, Monsieur…
goodfornothing

als gellendschreidämlich
empfand ich Ihren “stolzen” Dank
für meine Info zum Thema “aids” …
Monsieur,
Sie sind leiderleiderleider
zu “stolz” um irgendeinen Sinn
jenseits politästhetischer Salonspielerei
wahrnehmen zu können.

pace e bene
glagolica

Er (?) bezieht sich >>>> hierauf. Ich habe geantwortet:




Würden Sie mir d a s bitte erklären?

Für Glagolika gilt eine kroatischeAbleitung: >>>> Glagoliza.

8 thoughts on “Drohung.

  1. Eine Drohung… kann ich darin beim besten Willen nicht entdecken.

    Wohl aber jemanden, der eine p r i v a t an ihn gerichtete E-mail mitsamt Adresse veröffentlicht.

    Und da wundern S I E sich, daß man grade I H N E N nur anonym gegenübertreten mag. Ach, man tut IHNEN ja soviel Unrecht an…

    1. Es handelt sich um eine privat an mich gerichtete Beleidigung. Das ist wahr. Mir schien und scheint d i e s e r Weg, darauf zu reagieren, sinnvoller zu sein, als eine Anzeige zu erstatten. Im übrigen ist “glagolica” durchaus noch anonym. Diese email hat den Charakter eines anonymen Telefonangriffs, wie er in der Sexualpathologie vorkommt. Aber ich ahne, daß Sie selbst es sind, der sich dahinter versteckt, Herr anonymer Meola. Andererseits müßten Sie dann einer meiner Bekannten oder Geschäftsüartner sein, da ja meine private emailAdresse benutzt wurde und also dem Beleidiger bekannt gewesen sein muß.

    2. Der Fall kommt mir ohnehin pathologisch vor… Wen Sie so immer hinter irgendjemand vermuten…Man könnte fast denken, es gäbe eigentlich nur noch e i n e andere Person. Soviel ein weiteres mal zur Schizophrenie.

      Wie sehr müssen Sie denn jemanden ‘kennen’, um ihn nicht mehr als ‘anonym’ zu bezeichnen? Reichen Ihnen Name und Anschrift?

      Eine Beleidigung, wenn man sie so auffassen will, ist keine Drohung.
      Dass Sie sich überhaupt mit sowas beschäftigen, anstatt es zu ignorieren, ist ein Rätsel. Wieso stecken Sie Ihre Energie nicht in andere Dinge?

    3. >Es handelt sich um eine privat an mich gerichtete Beleidigung< Dagegen würde ich ganz einfach vor dem Europäischen Gerichtshof klagen! DIE ZEIT
      49/2005

      Jeder unter Verdacht

      Die EU-Kommission will elektronische Spuren der Bürger monatelang speichern – das würde pro Sekunde 639.000 CDs füllen. Datenschützer protestieren

      Von Stefan Krempl

      Olaf Fischer, Geschäftsführer des Frankfurter Internet-Providers Claranet, muss die Räumlichkeiten für sein Unternehmen wohl bald deutlich erweitern. Ihm und seinen Branchenkollegen macht ein Gesetzgebungsverfahren in Brüssel schwer zu schaffen, bei dem EU-Kommission und Ministerrat an einem Strang ziehen. »Die wollen das volle Programm zur virtuellen Rasterfahndung«, sagt Fischer. Die Netzanbieter in Europa sollen verpflichtet werden, die kompletten elektronischen Spuren ihrer Kunden im Internet aufzuzeichnen und für viele Monate vorzuhalten. Die zu speichernden Datenmengen würden sich allein am DeCIX, der in Frankfurt angesiedelten wichtigsten Schaltzentrale für den Datenverkehr in Deutschland, auf 639.000 CDs verteilen – in der Sekunde; ausgedruckt würden sie 81 Millionen Aktenordner füllen – pro Tag. Die Provider müssten Lagerhallen anmieten, um die Festplatten voller Informationen über die Internet-Verbindungen der Nutzer aufzubewahren. Fischer sieht angesichts des »Speicherwahns« nur einen sinnvollen Effekt des geplanten Gesetzes: Das Problem mit dem »Büroleerstand hier am Main wäre innerhalb eines Monats gelöst«.

      Befürworter, vor allem im Lager der Strafverfolger, sehen in dem Vorschlag der Kommission eine unerlässliche Antwort auf die Terroranschläge in London oder Madrid. Sie erhoffen sich in den gigantischen Datenhalden Hinweise auf die Netzwerke von Schwerverbrechern. Neben der Aufklärung im Nachhinein geht es ihnen auch um die Gewinnung von Warnhinweisen auf künftige Anschläge oder weniger spektakuläre Straftaten.

      Die Gegner der so genannten Vorratsdatenspeicherung aus Wirtschaft, Bürgerrechtsbewegungen und Datenschutzkreisen fürchten indes, dass die rund 450 Millionen EU-Bürger ihrer Privatsphäre vergeblich beraubt würden. Terroristen könnten nämlich nach wie vor weitgehend anonyme Kommunikationsmittel nutzen, also etwa öffentliche Internet-Cafés, drahtlose WLAN-Zugangspunkte oder Telefonzellen.

      Bei den pauschalen Überwachungsplänen geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefon, SMS, E-Mail, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen. Telefondaten sollen laut Kommission zwölf, Internet-Daten sechs Monate archiviert werden. Mit Hilfe der Datenberge können Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Wer wen wann angerufen hat, ließe sich im Detail aus den Datenhalden genauso herausfischen wie die abgerufenen Internet-Adressen. Ob sich jemand religiöse, pornografische oder medizinische Angebote im Web angeschaut hat, wäre für Strafverfolger und Nachrichtendienste also künftig nachvollziehbar.

      Die Nummern der PC-Netzwerkkarten, mit denen der Internet-Zugang erfolgt, will die Kommission ebenfalls gespeichert wissen. Auf ihrer Wunschliste stehen selbst Daten zu erfolglosen Anrufen, bei denen niemand abnimmt oder besetzt ist. Von Mobilfunkern sollen am Anfang und am Ende eines Gesprächs Angaben zu den Funkzellen aufbewahrt werden, mit denen sich die Aufenthaltsorte der Handynutzer in Städten bis auf rund 100 Meter genau bestimmen lassen. Bei SMS würden angesichts der Besonderheiten des Übertragungsprotokolls auch gleich die Kommunikationsinhalte mit erfasst, obwohl dies nach Angaben der Kommission nicht vorkommen dürfte.

      Die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedsstaaten weisen in einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf auf die »historische Dimension« der Einführung der pauschalen Überwachungsmaßnahme hin. »Die Anbieter von Telekommunikations- und Internet-Diensten würden zum ersten Mal gezwungen, Milliarden von Telefon- und Internet-Daten aller Bürger für Ermittlungszwecke zu speichern«, gibt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als Vorsitzender der Datenschützergruppe zu bedenken. Er warnt, dass es zu tiefen Einschnitten in das eigentlich unverletzliche Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation käme.

      »Jede Einschränkung dieses Rechts darf nur aufgrund einer dringenden Notwendigkeit erfolgen, sie sollte lediglich in Ausnahmefällen gestattet sein, und sie muss angemessenen Sicherheitsmaßnahmen unterliegen«, stellt Schaar klar. Die Gesetzgeber müssten berücksichtigen, dass es Methoden wie das auch in den USA praktizierte »Quick Freeze«-Verfahren gebe, bei denen die Anbieter die Verbindungsdaten erst bei einem konkreten Verdacht auf Zuruf der Ermittler kurzzeitig »einfrören«. Wirtschaftsverbände wie die Branchenvereinigungen Bitkom, VATM oder eco und der Bundesverband der Deutschen Industrie stimmen mit den Datenschützern überein. Sie fürchten selbst bei einer möglichen Regelung zur Erstattung zusätzlicher Kosten einen allgemeinen Vertrauensverlust der Nutzer in die Telekommunikation und sinkende Umsätze.

      Entscheiden muss nun das EU-Parlament. Viel Zeit für eine Auseinandersetzung mit den Folgen der Richtlinie bleibt den Abgeordneten nicht: Die britische Präsidentschaft des EU-Rates will die neuen Befugnisse für die Strafverfolger noch während ihrer Amtszeit bis Ende des Jahres unter Dach und Fach bringen. Nur zweieinhalb Monate nach der Vorstellung des Entwurfs durch die Kommission sollen die Parlamentarier bereits Mitte Dezember im Rahmen der ersten – und dann auch einzigen – Lesung das Gesetzesvorhaben absegnen. Ein für Brüssel ungewohntes Tempo. Möglich machen sollen es Vorabsprachen mit den Vertretern des Ministerrates, die eine potenzielle Kompromisslinie bestätigen müssen.

      Im federführenden Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und Inneres sind über 230 Änderungsanträge eingegangen. Die hohe Anzahl der Korrekturvorschläge zeigt bereits, wie umkämpft das Thema über alle Parteigrenzen hinweg ist. Der Parlamentskoordinator für die Richtlinie, der FDP-Politiker Alexander Alvaro, empfahl frühzeitig eine Begrenzung der Maßnahme allein auf Telefondaten und auf eine dreimonatige Vorhaltungspflicht. Den Ermittlern will der Liberale nur bei wirklich schweren Verbrechen Zugriff auf die Datenlager geben. Die Richtlinie soll nach fünf Jahren auslaufen. Einzelne Volksvertreter aus Spanien und Großbritannien plädieren aber für eine bis zu zweijährige Vorhaltung der Nutzerspuren.

      Im Ausschuss haben sich die Abgeordneten nun auf eine Kompromisslinie geeinigt. Demnach sollen die Internet-Verbindungsdaten weitgehend aus dem Gesetz herausfallen. »Eine Abfrage von E-Mail-Daten oder der Adressen von PC-Netzwerk-Karten soll es nicht geben«, sagt Alvaro. Allein das Ein- und Ausloggen von Nutzern ins Netz müssten Provider protokollieren. Als Erfolg wertet Alvaro auch, dass Standortdaten im Mobilfunk nur am Anfang eines Gesprächs protokolliert werden sollen. Weniger erfreut ist er, dass sich Sozialdemokraten und Konservative auf Speicherfristen zwischen sechs und zwölf Monaten einlassen wollen und eine zeitliche Begrenzung der Richtlinie ablehnen. Außerdem fürchtet Alvaro, dass womöglich ein Kuhhandel dräut. Die britische Ratsführung arbeitet nämlich mit Zuckerbrot und Peitsche. Einerseits drohte sie für den Fall der Ablehnung der Richtlinie an, die Überwachungsmaßnahmen in Eigenregie trotz heftiger rechtlicher Bedenken beim Juristischen Dienst der Ministervertretung verabschieden zu wollen. Andererseits versprach sie dem Parlament weitere Mitspracherechte in der Innen- und Justizpolitik, falls es gute Miene zum bösen Spiel machte.

      Hierzulande ist das Gerangel um die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls groß. Der Bundestag hatte sich Ende Januar strikt gegen die pauschale Beschnüffelung ausgesprochen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries setzte sich dennoch in einem Schreiben an EU-Abgeordnete für eine sechsmonatige Speicherfrist sowohl von Telefon- als auch von Internet-Daten ein. Da gerade die Computer- und Internet-Kriminalität, die »mittels Telekommunikation begangen« wird, ohne Rückgriff auf die Datenberge »nicht aufgeklärt werden« könne, dürften Ermittlern und Geheimdiensten keine einschränkenden Zugriffsvorgaben gemacht werden. Die Aufklärungsquoten liegen in diesem Bereich aber gemäß der polizeilichen Kriminalstatistik 2004 bei 92,5 Prozent.

      Kategorische Gegner der Maßnahme hoffen darauf, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht der Datenjagd Einhalt gebietet. »Egal, welche Fristen vorgesehen und welche Daten gespeichert werden sollen, bleibt das Grundproblem, dass Informationen rein vorsorglich über alle Bürger aufgezeichnet werden sollen«, urteilt der Frankfurter Rechtswissenschaftler Patrick Breyer. Auch Geheimnisträger wie Ärzte, Anwälte und Journalisten wären betroffen. Dabei würden die Daten nur in einem verschwindend geringen Teil der Fälle gebraucht. »Das halte ich für klar exzessiv und unverhältnismäßig«, sagt Breyer.

      Tatsächlich haben die Karlsruher Verfassungsrichter in einem aktuellen Urteil zur Telekommunikationsüberwachung bereits vorgesorgt. In den Schutzbereich des Grundgesetzes fällt nach ihrer Ansicht »auch die Erlangung der Kenntnis, ob, wann, wie oft und zwischen welchen Personen Telekommunikation stattgefunden hat oder versucht worden ist«. Wäre zu befürchten, dass der Staat solche Informationen verwertet, würde die von der Verfassung geschützte freie Kommunikation leiden.

      (c) DIE ZEIT 01.12.2005 Nr.49

      mfg
      bellealliance

  2. @ albannikolaiherbst … “Würden Sie mir d a s bitte erklären?” nein, Junker von Stolzing,
    das wäre vergebliche liebesmüh …
    Sie sind zu leidenschaftlich lametierend und zugleich märtyrer”heroisc” befangen in Ihrem eigenen zwischkmühlespiel-regelwerk …
    und ich bin nicht Hans Sachs, der sich um die
    stolzingschen hybris (be)kümmerte, weil er Eva (=Leben) und Kunst liebte ….

    gl

    1. “Schad, daß Schlingensieff d a r a u f nicht gekommen ist.” 😉
      nun, er hat eben leider keine gelegenheit gehabt , sich lustvoll streitend mit Herbert Brün zu Wagner, Mahler und Ives zusammnen – und auseinander zu setzen.

      gl

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