MEERE, Persische Fassung (1). An Thomas Keul, Volltext.

Lieber Herr Keul,
wegen Verjährung werde ich MEERE wieder freibekommen; allerdings nur ich und nicht der Verlag, gegen den das Urteil rechtskräftig ist. Ich habe in der letzten Woche wegen der Verjährung Widerspruch eingelegt und mich überdies privat mit dem Kläger auf eine sogenannte „Persische Fassung“ geeinigt, die in einigen wenigen Punkten von der ursprünglichen Fassung abweicht. In der ersten Instanz hatte ich sie bereits als Vergleichsvorschlag unterbeitet, und der Kläger hätte ihm auch entsprochen. Allerdings wollte sich damals marebuch nicht darauf einlassen. Wiederum in einer der l e t z t e n Verhandlungen – und dem Protokoll darüber – hat der Richter die Persische Fassung (fälschlich, wie eigentlich alle meinen, die Einsicht in die Materie haben) „ein anderes Buch“ genannt – so daß die Rechtssituation jetzt eine ausgesprochen absurde ist. Ich selber werde nach Stattgabe meines Widerspruchs den Originaltext verbreiten, veröffentlichen, ihn bewerben dürfen etc., nicht aber der Verlag. Und die Persische Fassung wird juristisch wie ein gänzlich neues Buch betrachtet.
Ich stehe mit Nikolaus Hansen, dem marebuch-Verleger, im Gespräch, wie wir mit dieser ulkigen Situation umgehen wollen. Letzter Stand der Dinge war, daß er die Persische Fassung zwar publizieren wolle, aber nur dann, wenn sich ein Investor dafür fände. Nun mag ich ohne das Placet der Verlages nichts tun, der während der schrecklichen Prozeßzeit absolut hinter mir gestanden hat. Doch kam mir heute morgen folgende Idee: Was halten Sie davon, daß Volltext diese Persische Fassung komplett, aber in Folgen vorabdruckt? (…) Namentlich die angeblich inkriminierten Sexualstellen bleiben sämtlichst erhalten, und die Obsessionsgeschichte verliert in keiner Weise ihre Kraft. Insgesamt werden von den 262 Seiten etwa vier verändert sein. Mögen Sie meinen Vorschlag vielleicht in der Redaktion zur Sprache bringen? (…)
Seien Sie bestens gegrüßt.
ANH

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