Paul Reichenbachs Samstag, der 10. Februar 2007. Kennzeichnend.

B. und Paul Reichenbach
Strasse
Ort

An die Leitung der Kfz – Zulassungsstelle X.
(E-Mail)

Betrifft: Zulassung eines Skoda. Re-Import aus Italien

Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor wir uns zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde an das zuständige Landratsamt entschließen, haben Sie die Möglichkeit, per Telefon den Sachverhalt aus ihrer Perspektive darzulegen. Wir haben am Freitagvormittag, nachdem das negative Ergebnis uns bekannt wurde, mehrmals versucht, Sie telefonisch zu erreichen. Niemand nahm den Hörer ab. Wir erwarten Ihre Erklärung am Montag zwischen 9.00 und 12.00 unter der Telefonnummer 0xxxx XXXXXXXXX

Zum Sachverhalt:
Vergangene Woche kauften wir für unseren Sohn, bei unserem langjährigen Autohändler in B., nahe der Stadt A. , einen neuen Skoda Fabia. Unser Sohn war dann am Freitag mit allen nötigen Papieren bei Ihnen. Er braucht aus beruflichen Gründen das Auto eher gestern als heute. Kaufvertrag, Rechnung und COC-Bescheinigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass es sich um einen Re-Import und eine Erstzulassung handelt, lagen Ihren Mitarbeitern vor. Logischerweise konnte der Neuwagen nicht vorgefahren werden, er stand ja noch in B und wartete dort auf Ihr Kfz-Kennzeichen. Eine Zulassung wurde ihrerseits nicht erteilt. Sie argumentierten mit VO aus dem Jahre 1995. Wir empfehlen Ihnen nachzuschauen, ob sie angesichts der Veränderungen in der EU rechtlich auf dem neuesten Stand sind. Mittlerweile wurde das Auto von der Zulassungsbehörde in A. für die Überführung nach X. mit einem Kennzeichen versehen. Bürgerfreundlichkeit wird in Bayern offenbar größer als in manchen Teilen Hessens geschrieben. Auch haben wir bei den hiesigen Kfz-Zulassungsbehörden des Kreises nur positives erlebt. Das Lob, das Ihnen, wie wir dem Internet entnahmen, von Flensburg aus zuteil wurde, so lesen wir es, gilt möglicherweise der Bürgerschurigelei.

Ihr Verhalten lässt darauf schließen, dass sie einem unbedarften jungen Mann, und damit auch uns, betrügerische Absichten unterstellen. Das ist ungeheuerlich! Ebenso betrifft das unseren Händler, dem wir vertrauen. Sie müssen uns nicht oder unsrem Sohn vor „Irgendwas oder Wem“ schützen. Ihre Haltung verrät ein provinzielles Verhältnis zum Europäischen Gedanken. Schlechte Erfahrungen, die Sie vielleicht gemacht haben mögen, berechtigen Sie noch lange nicht, rechtsstaatliche Normen zu verletzen. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Für einen Verdacht auf Straftaten sind Staatsanwaltschaften und Polizei zuständig. Keinesfalls eine Dienstleistungsbehörde. Und sollte es Ihnen entgangen sein, dann rufen wir es Ihnen gern in Erinnerung: Sie sind einem demokratischen Rechtstaat verpflichtet, der von seinen Bürgern finanziert wird. In diesem Sinne sind sie uns rechenschaftspflichtig, und nicht wir Ihnen. Wir hoffen, wenn unser Sohn das Auto am Montag vorfährt, dass diese kafkaeske Angelegenheit, die eines modernen Dienstleistungsstaats unwürdig ist, eine positive Klärung findet.

Und verbleiben mit ärgerlichen Grüßen
B. & P. Reichenbach
(beide Steuerzahler)

2 thoughts on “Paul Reichenbachs Samstag, der 10. Februar 2007. Kennzeichnend.

  1. So viele Worte… … für einen klaren Sachverhalt. Wäre es mir persönlich passiert, hätte ich nicht mehr geschrieben als entsprechende rechtliche Vorgaben samt Paragraphen und was es so gibt und nach dem Dienststellenleiter gefragt.
    Dennoch ein Armutszeugnis…
    Viel Erfolg wünscht C.

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