Der Getretene.

In den Jahren 1974 bis 1979 wurde Hamburg von einer Kette mysteriöser und eigentümlich unsystematischer Morde heimgesucht, denen fast dreißig Männer und Frauen der verschie­densten gesellschaftlichen Herkunft zum Opfer fielen. Offenbar handelte es sich bei dem Ver­brecher um einen Profi; zumal, so begütert oder ärmlich seine Opfer jeweils auch wa­ren, er raubte sie weder aus, noch verging er sich an ihnen. Alle Morde wurden mit einem Thaibeil ausgeführt, wie es gewöhnlich in der asiatischen Küche Verwendung findet. Zudem hieb der Täter seinen Opfern je den rechten Fuß ab und legte diesen jenen auf die nun unbewegten Bäuche.
Da man von MafiaFehden ausging, auch wenn sich nie Verbindungen herstellen ließen zwischen den Opfern und kriminellen Clubs, zumal die vorbezeichneten Straftaten ausschließlich in Blankenese verübt wurden, ließ die Polizei bald verdeckt ermitteln. Erfolglos. Erst spät kam der Gedanke auf, es möchten die Motive des Täters andere Gründe haben als die gemutmaßt rituellen. Indessen: welche? Man zog Psychiater zu Rate und heuerte Jungs an von den SEKs, und wenn auch das kleine Areal nahezu umfassend observiert schien, ja die Behörde sich unterm Druck des öffentlichen Unmuts personell restrukturierte… plötzlich lag abermals eine Tote oder eine Toter friedlich am Rinnstein und trug ihren oder seinen rechten Fuß auf dem Bauch.
Erst ein Zufall brachte Erhellung: In den frühen Morgenstunden des 22. März 1979 wurde eine Streife unweit von Hesses Park durch eine laut zeternde Frauenstimme ange­lockt. Die Beamten parkten ihren Wagen, stiegen aus und schlenderten erfreut – es war für sie eine langweilige Nacht gewesen – auf eines jener weiblichen Originale zu, derer es an der Waterkant einige gibt. Es hieb vermittels eines Regenschirms auf einen älteren, sorgfältig gekleideten Herrn unablässig ein. Nachdem die beiden voneinander getrennt worden waren und um die Ursache für das Spektakel be­fragt, zeterte die deutlich angetrunkene Frau, „das Vieh“ habe sie ermorden worden; das sei sie nicht gewöhnt und daran wolle sie sich auch gar nicht gewöhnen. Der Herr leugnete sein Vorhaben nicht. Wenn es schon ihm selbst nicht gestattet werde, dieses Weib zu bestrafen, so möchten doch die netten Beamten so freundlich sein, es dem Staatsanwalt zu übergeben.
Die jungen Polizisten, in ihrer amüsierten Irritation, wollten es an sich bei einer Ausweiskontrolle bewenden lassen. Sie hielten beide Parteien schlicht für überkandidelt. Da erboste sich aber der Herr derart, daß ihnen nichts übrig blieb, als beide, um den Vorfall zu protokollieren, auf die Wache zu bringen. Während der Fahrt noch schimpfte der vornehme Herr aufs allerordi­närste. Das Weib habe ihm absichtlich auf den rechten Fuß getreten, das gehe so nun schon seit zehn Jahren, daß wildfremde Leute seinen rechten Fuß zur Zielscheibe nähmen; eigentlich seit er – und er hob die Stimme – mit seiner Wohltätigkeit begonnen habe. Eine Verschwö­rung sei in Gang gegen ihn; die Herren sollten sich nur überzeugen. So grausam, insistierte er immer und immer wieder, sei ihm die generöse Menschenliebe von allem Anfang an entgolten worden. Irgend wann sei es auch dem erbittertsten Philantropen nicht länger möglich, sich weiter wehrlos quälen zu lassen.
Man setzte das Protokoll auf und ließ die Frau dann laufen; den Herrn hingegen nicht. Denn es fand sich bei ihm, aus Anlaß der Leibesvisitation, ein Thaibeil mittlerer Größe. Dem Psychiater erzählte er später, seit vielen Jahren habe es keinen Spaziergang gegeben, auf welchem ihm nicht mindestens zwei oder drei ihm durchweg fremde Leute mit großer Kraft auf den rechten Fuß getreten hätten, und zwar – so betonte er – immer auf die gleiche Stelle.
Die medizinische Untersuchung belegte das. Die Stelle zwischen rechtem großem Zeh und rechtem Fußknochenansatz war nicht nur fürchterlich ge­schwollen, sondern nachgerade verkrüppelt. Er mußte unablässig Schmerzen haben. Das Gerichtsverfahren schloß die Mord-, bzw. Totschlagserie endlich ab. Darin wurden mil­dernde Umstände geltend gemacht. Noch inhaftiert, nach vergoltenen neun von zehn Jahren Haft, erlag der Herr einem Herzanfall. Tatsächlich hatte sich um eine in hanseatischen Kreisen für ihre offene Hand ausgesprochen bekannte Person gehandelt, die vor allem aufgrund karitativer Stiftungen in allerhöchstem Ansehen stand; allein zwei Heime für spastisch behinderte Kinder sind bis heute nach diesem Geldgeber benannt, der, so das psychologische Gutachten, jeglichen Gefühls für die Verhältnismäßigkeiten verlustig gegangen sei. Das finden wir n i c h t.

[Auf Halde.
Entstanden um 1980.]

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