“Wer darf wen ansprechen und wie lange vollabern: Machtfrage. Gespräch stellt Ebenengleichheit her, die der Unter dem Ober nicht in jedem Fall aufdrängen darf. Aber auch der Obere fühlt, dass sein Impulsprä, das Gespräch an jeden richten zu dürfen, mit dem Risiko belastet ist, dass er in der Antwort nur seine formale Machtvoranstellung zurückgespiegelt bekommt, als Person aber Ablehnung registrieren muss. Dass ihm der Zutritt auf eine gemeinsame Ebene verweigert wird, er kein Eingehen auf das von ihm Gesagte, auch keine Herzlichkeit mitgeteilt, kein direktes persönliches Angenommensein als Mitmensch vermittelt bekommt. So kann auch das betonen der Rangfrage von unten beleidigend sein.” Goetz, Klage, S. 153f. und weiter “… wie schwierig das Allernormalste sein kann, einfach nur gesprächsweise kurz miteinander zur reden. Den richtige Zeitpunkt dafür zu finden, den richtigen Ton, die richtige Direktheit und die der Lage angemessene Gehemmtheit. Die Anstrengung, die darin liegt, trotz der Möglichkeit, zurückgewiesen zu werden, den anderen anzusprechen. Das Gewaltige der Humanität, die beim Reden verhandelt und ausgetauscht wird, wieviel Zurücknahme an Affoidem dabei stattfindet und wieviel Brutales auf die Art gezähmt und sozialisiert wird. Und all das am Ort des Redens überhaupt, im Parlament.” S. 154 f.

“kein Eingehen auf das von ihm Gesagte” letztlich triumphiert ein ‘gelaber’ wohl genau da.

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