Naturgesetz des Gefühls.

Ein Mann, der leidenschaftlich liebt, aber zurückgewiesen wird, untersteht einem Naturgesetz des Gefühls: Keine Begegnung ist, solange es bei der Abweisung bleibt, erlaubt. Er wird sonst sehr schwach. Wird krank, fahl, leuchtet nicht mehr. Für eine intensive Liebe nähme er j e d e s Risiko auf sich. Das kann die Frau verlangen. Aber nicht, wenn von vornherein der Verlust formuliert worden ist. Andernfalls wäre es kein Risiko, sondern eine selbstdestruktive Dummheit. Ein Mann hat dann kehrtzumachen… und zwar ganz besonders, wenn sein Kind betroffen ist. Er darf sich nicht – für Nichts – zum Popanz machen. Nicht wegen des Kindes. Und nicht aus Liebe zu der Frau, die er meint.

Er hat jede Begegnung zu meiden. Wenn es sein muß: für immer.

3 thoughts on “Naturgesetz des Gefühls.

    1. Ja. In dem Kind dauernd. Sie haben völlig recht. Aber das Kind, zumal es in diesem Fall männlich ist, untersteht einer anderen Dynamik, auch einer anderen mit dem Vater. Gegen den es eines Tages aufbegehren wird… Es hat ja den Vater nicht zum Liebesobjekt. Anders die Mutter. Anders, sowieso, eine Tochter. Das wird den Jungen schützen. (Die Tochter hingegen könnte es vernichten.)

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