Das Private und die Allmende.

Vorausgesetzt, die Allmende stehe fürs Allgemeingut, das einem jeden zugänglich ist, dann wird das Private zum persönlichen Eigentum und als solches definiert. Im Kapitalismus ist es aber dann vom Warengedanken nicht mehr abzulösen, d.h. das Private selbst wird zur Ware, und der Schutz der Persönlichkeitsrechte soll über das Tauschmonopol wachen; in ganz dem gleichen Sinn ist das festgezurrte Urheberrecht gemeint. Hie wie dort geht es um Verdinglichung. Nur Dinge lassen sich handeln.

(CCCLVIII).

[Daß der Schutz des Intimen eine ganz besondere Achtung genießt, weist zugleich auf regressive Sexualmoral: Die öffentlich gesetzten Schranken sind zu erhalten; deshalb muß, was wirklich geschieht, verborgen werden. Nur in den öffentlich gesetzten Schranken nämlich geht – etwa in Form definierter Pornographie oder der Prostitution – ein Warentausch geregelt vor sich, wobei „geregelt“ ein anderes Wort für ‚kontrolliert’ ist, und zwar nicht kontrolliert zum Schutz der Menschen, sondern um aus dem Mehrwert der Menschen einen Zins abzurechnen.]

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