Ein Wort zu Werner Söllner.

Bevor dies nun ein „Fall Söllner” wird, sollten wir Westler bedenken, daß unser Urteil in jedem Fall unangemessen, vor allem aber bigott wäre, da wir nicht wissen können, wie wir uns selbst im Falle der Androhung von Sanktionen verhalten hätten. Was seinerzeit im „Fall Sascha Anderson” geschehen ist, war ja doch – von westlicher Seite – nichts anderes als eine Abwehr- und Stellvertreterfinte: es wurde geurteilt, als wären wir selbst die Geschädigten gewesen, um damit eigentlich zum Ausdruck zu bringen, wir selber wären n i c h t verführbar, ja auch bedrohbar nicht gewesen, anderen zu schaden. Dahinter steht nach wie vor die Erbschaft des Hitlerfaschismus: Man wollte am Beispiel Andersons zeigen, wie „unanschließbar”, ja welch Widerstandskämpfer man im Dritten Reich gewesen wäre. Schaut man sich den westlichen Literaturbetrieb aber einmal an, läßt sich gar nicht übersehen, w i e anfällig seine Vertreter für „Anschlüsse” sind – und wie erst recht sie es in einem diktatorischen Rumänien gewesen wären. Man kann geradezu an der S c h ä r f e ablesen, mit welcher einige westlichen Schreiber Sascha Anderson publizistisch… so muß man es nennen: jagten, wie groß offenbar ihr Selbstverdacht ist.
Wofür wir uns in einem „Fall Söllner” also allenfalls eigneten, wären Mediatoren-Funktionen: eben w e i l wir nicht betroffen sind, also eine nötige Neutralität entwickeln könnten, die eventuell Geschädigten – wie jederman sonst, den ein persönlich eigenes Interesse an die Verhandlung bindet – notwendigerweise abgeht. Dies genau ist einer der Grundgedanken der Rechtsstaatlichkeit, die es auch in der Frage zu erhalten gilt, wie mit Informellen Mitarbeitern aus Diktaturen und anderen nicht-rechtsstaatlichen Systemen umzugehen ist und wie wir ihnen auch menschlich zu begegnen haben.

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