Geehrte Damen, geehrte Herren,
ich nehme Bezug auf unsere bekannte Korrespondenz, rekapituliere allerdings die Vorgänge noch einmal für meine Leser. Denn ich werde dieses Schreiben zugleich als Offenen Brief in meinem Literarischen Weblog DIE DSCHUNGEL.ANDERSWELT veröffentlichen.
Es geht um meinen nunmehr bisherigen Telefonanschluß unter der Rufnummer 030/40003831. Sie haben mir diesen seit April 2007 neu bestehenden Anschluß mit einem Schreiben, das mich in der letzten Woche erreichte, wegen offener Rechnungsbeträge in Höhe von insgesamt 90,80 Euro fristlos gekündigt, und zwar dies, obwohl sämtliche laufenden Rechnungen seit Mai/Juni bezahlt worden sind. In demselben Schreiben teilten Sie mir mir, Sie würden nach Zahlungseingang den Anschluß wieder freischalten. Daraufhin versuchte ich, Ihren Kundenservice zu erreichen – ein vergebliches Unterfangen, da ich fast eine Stunde lang in der Warteschlange festhing, mich von ausgesprochen schlechter Musik quälen lassen mußte, und als dann endlich einer Ihrer als Berater eingesetzten Mitarbeiter ans Telefon ging, legte er mir kommentarlos, ohne daß ich auch nur hätte Guten Tag sagen können, auf. (Ich weiß, daß es Ihnen schwerfallen wird, meinen Ärger darüber zu verstehen, weil Ihnen Kundenanliegen nicht nahegehen; dennoch kann ich Sie nicht ganz davon entbinden, wenigstens über den Ärger informiert zu sein.) – Jedenfalls sah ich mich genötigt, nunmehr an Ihr Unternehmen einen Brief zu schreiben, in welchem ich um Aufklärung darum bat, um welche Rechnungen es sich eigentlich handele und um welchen Betrag.
Daraufhin erhalte ich gestern (18.7.) von Ihnen ein Schreiben, das mir zwar Auskunft über die Höhe des offenen Betrages gibt, nämlich 90,80 Euro, aber für „Spezifizierung“ des Betrages auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und ggbf. pro Arbeitsviertelstunde 12,78 Euro zuzügl. MwST berechnen will. Schon diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen halte ich, wenigstens in dieser Hinsicht, für sittenwidrig, zumal es keinen Kunden gibt, der Ihren tatsächlichen Arbeitsaufwand auch nur im entferntesten kontrollieren könnte.
Aber nicht nur dies. Sondern Sie teilen mir, von dem zuvor eingegangenen Schreiben abweichend, mit, Sie könnten „aus diesem Grund“ die fristlose Kündigung nicht zurückziehen. Den Grund selber nennen Sie in dem Schreiben aber nicht, bzw. hat die angewendete Logik etwas ganz Irreales, wenn nicht Irres. Da steht nämlich:
Bitte überweisen Sie die offene Forderung in Höhe von 90.80 Euro in den nächsten Tagen, damit wir Ihr Buchungskonto ausgleichen können..
Und, eben!, gleich im Absatz darunter:
Die fristlose Kündigung können wir aus diesem Grund nicht zurückziehen.
„Aus diesem Grund“? Was meint das? Daß, w e i l, wenn ich die Forderung überweise, Sie ihr Buchungskonto ausgleichen können? – Geben Sie zu, das ist nicht nur absurd, sondern brächte nach allen Gesetzen des Kalküls des Natürlichen Schließens bereits ABC-Schützen schlechte Noten.
Doch damit nicht genug. Nachdem Sie mir gestern dann auch gleich noch den DSL-Zugang versperrt haben, für den ich aber meinen Provider bezahle, und er bezahlt Sie!… – rief ich heute morgen bei einem Ihrer quer durch die Lande verstreuten Kundenberater an – fachlich offenbar überforderte Leute, wahrscheinlich jobbende Studenten, denen mein Mitgefühl und die Hoffnung gilt, Sie möchten immerhin ein bißchen was verdienen bei ihrer Auftragslage, die den Kunden vom Unternehmen möglichst weit fernhalten soll – und teilte mit, daß ich, nachdem ich Ihren Brief mit der Forderungshöhe erhalten habe, das Geld heute gleich einzahlen werde – und ob ich Ihnen den Einzahlungsbeleg zufaxen könne, so daß der Anschluß schnellstmöglich wieder freigeschaltet werde? Daraufhin Ihr Berater: „Der wird nicht mehr freigeschaltet, egal, ob Sie bezahlen oder nicht. Der Anschluß ist bereits abgemeldet.“
Das nun fand ich… sehen Sie mir nach, daß ich aus strafrechtlichen Erwägungen darauf verzichte, den angemessenen Ausdruck zu verwenden. Sehen Sie mir darüber hinaus bitte nach, daß ich unter diesen Umständen selbstverständlich n i c h t zahlen werde, sondern mit einem gewissen Interesse Ihrem Zahlungs- und Vollstreckungsbefehl entgegensehe. Der sich anschließende Prozeß wird Sie dann nötigen, ohne Berechnung von 12,78 Euro pro begonnener Arbeitsviertelstunde (zzgl. MwST) dem Gericht eine spezifizierte Rechnung vorzulegen. Und ich meinerseits werde vor Gericht darauf hinweisen, daß Sie meinen DSL-Zugang gesperrt haben, obwohl Sie von meinem DSL-Provider Strato für diesen Zugang bezahlt werden (und wiederum ich ihn dafür bezahle). Dabei wird es für uns beide und, ich bin mir sicher, einige Tausende Ihrer einstweilen noch bestehenden Kunden von allerhöchstem Interesse sein, wie dieser Prozeß ausgehen wird.
Einstweilen und unterdessen sowieso rate ich jedem, davon abzusehen, mit Ihrem Unternehmen, der Deutschen Telekom AG, auch nur in irgend einer Weise in Verbindung zu treten.
Erwartungsvoll,
ANH