[Der auf dem Scan schlecht lesbare kleine Textteil des Stempelabdrucks schreibt vor: „Gemäß § 12 URG dürfen die Texte ohne vertragliche Autorisation nicht verwendet werden. Auch nicht durch eine Inhaltsangabe. Dies verbietet § 12 Abs. 2 URG. Die Übersendung der Fahnen geschieht unter dem Vorbehalt einer Akzeptierung dieser Rechtslage.“ Über die Formulierung „einer Akzeptierung kann man, abgesehen vom schlechten Deutsch, schon ins Grübeln kommen.]
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