…. in den bundesländern baden-würtemberg und berlin darf in kleinen eckkneipen wieder geraucht werden. das bundesverfassungsgericht erklärte in diesen beiden bundesländern das rauchverbot für teilweise verfassungswidrig. zwar gelten die gesetze vorerst weiter, aber kleine eckkneipen mit maximal 75 quadratmetern und nur einem raum, zu dem jugendliche keinen zutritt haben, sind davon ausgenommen. wenn größere kneipen mit gesonderten räumen raucherzimmer ausweisen dürfen, müssen für kleine eckkneipen ausnahmen geschaffen werden. bis ende 2009 müssen die länder eine neuregelung erlassen. zwar nicht in diesem zusammenhang, aber in einem anderen, wurde parallel dazu eine aussage getroffen, dass seit dem jahr 2002 der absatz von zigaretten um mehr als ein drittel eingebrochen, und jede fünfte in deutschland gerauchte zigarette eine geschmuggelte ist. kosten des gesundheitswesens in höhe von 18 milliarden pro jahr werden konstatiert, gleichzeitig steht aber auch fest, dass bei einem preis von 23 cent pro zigarette 76 % für tabak- und mehrwertsteuer bezahlt werden. im jahr 2007 nahm der bund mehr als 14 milliarden aus diesen steuern ein. diese einnahmequelle will der bund bestimmt nicht versiegen sehen, deshalb wird man bemüht sein, andere regelungen zu schaffen. eine kneipenwirtin aus berlin, ihr schloss sich ein wirt aus baden-würtemberg an, hatte übrigens geklagt… und gewonnen.