MEERE und die Universitäten. Nachträge.

Sehr geehrte Frau J.,

Daniello, der mein öffentliches Email-Postfach verwaltet, hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet. Im Absender finden Sie nun mein direktes Postfach.
Es scheint an den Universitäten derzeit einen Seminar-run auf das Buchverbotsthema zu geben, was ich aus soziologischen Gründen zwar verstehe. Allerdings sehe ich mich rein aus zeitlichen Gründen außerstande, jede Anfrage detailliert zu beantworten. Bislang habe ich solche Anfragen an meinen Anwalt weitergeleitet; doch der Schwemme solcher Anfragen wegen kann ich damit auch ihn nicht weiter belasten.
Prinzipiell einmal, das möchte ich klarstellen, hat es sich bei dem Prozeß um >>>> MEERE nicht um Zensur gehandelt, sondern um einen Konflikt zweier Grundrechte, die zugunsten des einen entschieden worden sind. Das ist etwas anderes als Zensur. Ferner bestehen zwischen Maxim Billers, Michael Lentz’ und meinem Roman allein schon dahingehend Unterschiede, daß es bei Lentz meines Wissens nie zu einem Prozeß gekommen ist und bei Biller, anders als in meinem Fall, auch nach Prozeßende keine Einigung zustandekam. Das mag nicht nur persönliche Gründe haben: hier wäre also zu schauen. In der Tat glaube ich, daß es prizipiell ästhetische Gründe waren, die eine Rolle spielten; daneben gibt es auch sozialpolitisch-ökonomische usw.; all dies ist von den Prozessen nicht abzulösen. Ich habe mich weit mehr als die beiden anderen Autoren zu meinem Buchprozeß öffentlich immer wieder geäußert; das ist vielerorts dokumentiert und nachlesbar.
Nur habe ich mit dem Kläger unterdessen eine Einigung erzielt, die ich nicht brechen will. Selbst wenn ich noch Exemplare der ursprünglichen Fassung haben und selbst wenn ich wollen sollte, was nicht der Fall ist, würde ich keines davon zugänglich machen. Handelte ich anders, bräche ich die Einigung, was schon im Interesse der Verfügbarkeit des Romans >>>> so, wie er jetzt erhältlich ist, nicht liegen kann. Das gilt auch für Auskünfte über die zwischen uns Rechtsparteien vereinbarten Änderungen in der von mir so genannten „persischen Fassung”. Meinerseitige Inhaltsauskünfte über die in der Tat geringen Änderungen kämen einer Rücknahme der Einigung gleich. Das einzige, was ich Ihnen sagen kann, ist, daß die von einem Großteil der Presse als inkriminiert behaupteten „Stellen” des Romans n i c h t aus dem Buch herausgenommen werden mußten. Weder wurden Sexualstellen gemildert, noch hat der Handlungsaufbau des Buches, geschweige seine Ästhetik irgend einen Schaden genommen.
Daß Ihnen der >>>> Mareverlag kein Exemplar der Fassung, um die der verlorene Rechtsstreit ging, zur Verfügung stellen will, liegt auf der Hand; ich wundere mich ein wenig, daß Sie da überhaupt gefragt haben. Eine Zuwiderhandlung zöge unmittelbare Sanktionen nach sich, auch wenn – aber eben v o r der seinerzeitigen Einstweiligen Verfügung – meines Wissens an die 2000 Exemplare bereits verkauft worden waren, nämlich in der ersten Woche nach Erscheinen des Buches.
Mit den besten Grüßen aus Berlin:

ANH
>>>> Herbst & Deter Fiktionäre

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .