Tobias Zeitkan (1) und die Taktlosigkeiten.

Kaum von der Messe zurück, eben jetzt zur Nacht, finde ich den hier verlinkten Artikel Tobias Zeitkan zum „Fall Gstrein“ in der Literarischen Welt. Schon heiter, daß ein Mann, der ANH so auch genannte „Nachtbillets“ geschickt hat, die dieser freilich nicht beantwortete, da es ihm an homosexueller Lust mangelte – daß eben dieser Tobias Zeitkan nun folgendermaßen den Autor rügt, der ihm einst den Korb gab:



Nun hatte zwar Gstrein, der schon handwerklich über die Taktlosigkeiten eines Alban Nicolai Herbst oder Maxim Biller erhaben ist, anders als diese, die Geschichte durch Verfremdung so sehr zu seiner eigenen gemacht, daß er, anders als die Genannten, gerichtlich nicht belangt werden konnte.
Die handwerkliche Minderwertigkeit ANHs möge Tobias Zeitkan, der nicht einmal den Namen richtig zu schreiben weiß, doch bitte am Beispiel erläutern. Außerdem ist ANH unseres Wissens bislang eben n i c h t gerichtlich „belangt“ worden, sondern das Verfahren um das verbotene Buch hat gerade erst begonnen. Auch hier scheint der Herr Zeitkan sich nicht eingehend informiert zu haben, was wiederum mehrere Schlüsse auf sein journalistisches Talent zuläßt. Oder aber es geht ihm um Präjudizierung, was abermals Schlüsse erheischt. Im übrigen möge er ANH nun gerne a u c h verklagen, die entsprechenden Billets sind hier jederzeit vorzeigbar archiviert. (Sie sind handschriftlich, man könnte sie eigentlich faksimiliert in Die Dschungel stellen, geböte nicht eben der Takt, davon abzusehen.)

[Die Leute kochen ihr Süppchen aus rein privater Rancune – und bleiben schon deshalb die Belege, gar Beweise schuldig. Auch der Vorstoß gegen Radisch ist in diesem Fall privat motiviert.]

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