In der ersten Instanz des → einstweiligen Verfügungs-Verfahren wurde gestern die einstweilige Verfügung von der Kammer (derselben, die die e. V. erließ) bestätigt. Das ist insofern schade, als der Gegner auch keinen Vergleich, der unterbreitet wurde, annahm.
Ich bin noch den gestern angekündigten Text schuldig. Sorry, aber ich arbeite dran. Er wird gegen Nachmittag, vielleicht auch schon früher, im Netz stehen.