Der Anschluß spätestens der Universitäten an Hitlers Ideologie hat bewiesen, daß die Vorstellung eines Gesellschaftsvertrages nicht trägt. Wann immer seitdem eine Entscheidung zu treffen ist, in welchem Amt und in welcher Funktion auch immer, ist eine Entscheidung nach Aktenlage per se faschistoid. Die geschichtliche Erfahrung Deutschlands macht j e d e Entscheidung zu einer persönlichen und auch persönlich haftbaren; wer hingegen treu nach Weisung oder Gesetz oder Vorschrift entscheidet, entscheidet prinzipiell feige und als Mit- und Überläufer.
Deshalb ist gegen jede Vorschrift, die man nicht selbst durch klare Einsicht akzeptiert und selber innig will, zu revoltieren.
Sehr richtig!!!
Klasse.