Bedeutet, der/die andere taugt nicht mehr zum Träger der bisweilen auch gegenseitigen Projektionen. Also der Geist versagt vor einem zumindest angeblich objektiven Augenschein. Er wurde davon geschwächt. Nicht selten bewirkt der Alltag, das Alltägliche, dieses Erlahmen der inneren Vorstellungskraft.
(CCCXVI).
Erlischt hingegen das Begehren, so hat nicht der Geist, sondern in jedem Fall Natur ihr Veto eingelegt; ihr Programm scheint sich nämlich nicht mehr erfüllen zu lassen. Genau das ahndet sie; der Geist kann da tun, was er nur will. Schlägt dieses Veto aber durch, wird letztlich auch die Imago der Liebe geschwächt und normalisiert sich: im guten Fall, auf eine poststabilierte körperferne Harmonie. Die man mit Fug und Recht eine bürgerliche Zweckgemeinschaft nennen kann.