Das Urheberrecht und seine Katastrophen, abermals.

Wir werden so weit kommen, daß wir keine Straßen mehr fotografieren oder malen und die Bilder veröffentlichen dürfen, ohne daß zuvor die Eigentümer der anliegenden Häuser um Erlaubnis gefragt und im Zweifel Lizenzgelder an sie abgeführt werden. Wiedererkennbarkeit ist deshalb auch in der Bildenden Kunst absolut zu vermeiden. Gegenwärtig sind bereits F a r b e n urheberrechtlch „geschützt“.

[Urheberrecht.]

22 thoughts on “Das Urheberrecht und seine Katastrophen, abermals.

    1. Bei d i e s e m Prozeß. Geht es n i c h t um Urheberrechtsfragen, sondern um die Abwägung der garantierten Ansprüche einerseits des Privatschutzes, andererseits der Kunstfreiheit. Der Schmerzensgeldprozeß ist davon eine F o l g e und verhandelt in keinem Fall so etwas wie einen pekuniären Lizenzanspruch. Wäre es um eine „persönliche Lizenz“ gegangen, hätte ESRA nicht verboten werden können. Freilich liegt die Vorstellung, man könne von sich selber gegen Geld Lizenzen vergeben, auf der gesellschaftspolitschen Line. So absurd das auch klingt. Möglicherweise sind die moraltheoretischen Grundlagen von Urheberrechts- und Privatschutzklagen soziologisch miteinander verwandt und geben Auskunft über die Wandlung eines Gesellschaftssystems zur lückenlosen Organisation tauschbarer Waren. (Im Falle Billers scheint das Interesse an einer Schmerzensgeldklage übrigens von den Richtern ausgegangen zu sein, die den Klägern ein solches weiteres Vorgehen nahegelegt haben sollen.)

      [Interessant ist im übrigen, daß sich der deutsche PEN zwar hinter Billers Buch gestellt hat, jedoch nicht hinter meines, und zwar, obwohl dem PEN ein Antrag der Vollversammlung vorlag, b e i d e – und andere – Fälle im Rahmen einer Arbeitsgruppe zu prüfen. Dabei ist die Fiktionalisierung eines vermeintlich zugrundeliegenden tatsächlichen Geschehens in meinem Buch signifikant größer – bis hin zu einer mythischen Kindeszeugung durch Delphine und einer körperlichen Vereinigung mit einem Werk der Bildenden Kunst. Dennoch durfte Billers Buch wenigstens mit Schwärzungen weitervertrieben werden, meines hingegen überhaupt nicht.)

  1. Urheberrecht Andererseits aber die vielleicht noch viel schrecklichere Aufweichung des Urheberrechts im Sinne eines bloßen Verwertungsrechts – und dann wird nur noch über Kopiervergütungen verhandelt. Google scannt in Amerika wahllos Bücher ein (dafür sind deutsche Gerichte schon mal unzuständig) – und wer als Autor oder Verlag nicht damit einverstanden ist, daß sein Werk auf diese Weise (kostenlos?) im Netz verfügbar gemacht wird, muß extra bei Goole intervenieren. Es gibt auch einen schönen Begriff dafür: Opt out. Ein Verleger hat versucht, mit einer EV gegen diese Rechtsauffassung vorzugehen, aber im Verfügungsverfahren die EV lieber zurückgezogen, um die Angelegenheit besser in einem Hauptsacheverfahren prüfen zu lassen.

    Und: völlig unklar ist, wie man mit einzelnen Abschnitten aus Büchern umgeht: Google betrachtet sie als urheberrechtlich nicht geschützt (was beispielsweise bei Lexika oder, noch einfacher, Kochbüchern) verheerende Wirkung auf den Absatz der Bücher hat. Es ist also eine doppelte Zange: Die Aufweichung des Urheberrechts (Urheberrecht ist ein Eigentumsrecht!) und Verschärfung des Persönlichkeitsrechts.

  2. das schützen von farben zeigt einmal mehr die fehlende kompetenz hinter dem urheberrecht: farben sind keine fixpunkte, leben lediglich von und in dem sie umgebenden ensemble und können daher nicht ernsthaft geschützt werden. daher kann der missbrauch einer „geschützten farbe“ auch niemals geahndet werden.
    ähnlich bedenklich müsste ja in der poetik (bzw. jeglicher literatur) das schützen von wörtern sein – denn auch diese leben ja von den sie umgebenden wörtern.

    aber der rest der befürchtung ist absolut richtig: fotographen werden es in absehbarer zeit wahrscheinlich sehr sehr viel schwerer haben als noch jetzt. traurige welt.

    1. ich irre mich nicht, denn auch die farbe „magenta“ bezieht ihre wirkung aus der umgebung, und gerade dieses im druck ständig eingesetzte „primärrot“ ist ebenso wenig schützbar, wie der buchstabe „A“.
      ein schützen dieser farbe bedeutet nur eines: „fahrlässiger richterentscheid“.

      edit: aber in der werbung – vor allem in gleichen branchen – haben farben durchaus manchmal schützenswerten charakter, das muss ich – zerknirscht – einräumen.
      das umgehen ist aber sehr einfach: nur ein paar quentchen cyan oder yellow beimischen, und die stoffliche farbe ist eine ganz andere. wie es mit der wirkung der farbe aussieht, hängt aber immer noch von der umgebung (und vom licht) ab.

    2. markenschutz ist aber wieder etwas anderes…man kann sich schriftzüge in bestimmten farben(logos)schützen lassen branchen und produktbezogen,weltweit oder nur für bestimmte länder…
      das heisst,dass die farbe magenta rot für konkurrenten nicht benutzbar ist,für andere durchaus…..
      das hat den hintergrund,dass es konkurrierenden firmen erschwert werden soll,optisch ähnlich definiert den gebackenen kuchen der anderen mit zuverspeisen,insofern ist das hier eine gute regelung…

    3. «markenschutz» ungleich «urheberrecht» bitte genauer lesen, das (m.e. trotzdem äusserst fragwürdige) urteil bezieht sich auf die nach ansicht der klägerin irreführende verwendung der farbe durch einen wettbewerber(!).

      einerseits wird damit die nutzungshoheit über die farbe magenta nicht allgemein der tkom zugesprochen, sondern bezieht sich ausschliesslich auf die verwendung innerhalb der gleichen branche, sprich: telekommunikationsdienstleistungen. in diesem fall reicht eine minimale variation der verwendeten farbe allerdings *nicht* aus, um den markenschutz zu umgehen (das stichwort heisst nämlich verwechslungsgefahr).

      mit dem urheberrecht hat das andererseits zum glück nicht das mindeste zu tun. davon unbenommen ist, dass sowohl markenschutzrecht, als auch patentrecht und das mittlerweile grösstenteils zum verwerterrecht pervertierte urheberrecht zunehmend effekte zeitigen, deren auswirkungen auf sämtliche schöpferischen oder erkenntnisgerichteten tätigkeiten, egal ob in kunst, wissenschaft, design, technik etc. und in der folge auf die gesamte gesellschaft ich als verheerend empfinde. «oui, (…) j’ai parfois de caïn l’implacable rougeur!» (de nerval, antéros)

      ps: farben sind sehr wohl fixpunkte, sofern standardisiertes licht verwendet wird.

    4. habe ja schon eingeräumt, dass es bei marken anders zugeht. dennoch ist das „schützen“ von farben irgendwie etwas armseeliges.

      @brsma
      zu ihrem ps.: „standardisiertes licht“ ist nicht einmal in büros möglich: denn es gibt untertags dort (sofern es fenster gibt) immer ein mischlicht. farben beziehen aber ihre stellung im ensemble nicht nur aus dem umgebenden licht (das für die wirkung keine allzu große bedeutung hat) sondern vor allem aus den sie umgebenden farben. z.b. wurde das coca-cola-rot (das weltweit standardisiert ist) bei einem experiment, das >>> josef albers beschreibt, unter 50 testpersonen nicht aus eine auswahl von farben herausgefunden. das liegt daran, dass farben nicht als fixpunkte ins bewusstsein eingehen, sondern immer als relative werte. farben sind lediglich wertigkeiten in einem gleichzeitig angebotenen ensemble: und das trifft auch auf „markenfarben“ zu.
      daher ist der schutz einer solchen farbe schon als idee makulatur.

    5. es geht dabei auch nicht … um das schützen von farben sondern um die einer gesamtaussage,wo die farbe ein rolle mitspielen kann,deshalb wohl auch dieser prozess…es geht um ein aufgebautes image(was sehr viel geld gekostet hat)und letztendlich dabei auch um für den verbraucher kenntliche unterschiede…der nachweis,dass man das als erstes geführt hat ,ist zu erbringen und es gibt auch einspruchsfristen bevor das von einer firma geschützt werden kann…diese schutzmarken sind auch nicht für immer geschützt sondern nur für 20 jahre,danach müssen sie verlängert werden.

    6. @ramirer: ich befürchte, wir reden ein wenig aneinander vorbei. 😉 «kein fixpunkt» hiesse für mich: nicht technisch/physikalisch messbar, wie z.b. die molekülbewegung in flüssigkeiten und gasen. technisch messbar sind farben aber, und zwar ziemlich eindeutig (unter laborbedingungen). dass der menschliche sehapparat eine höchst leistungsfähige farbkorrektur beinhaltet und die *wahrnehmung* der umgebung und auch der seherfahrung entsprechend justiert wird, steht auf einem anderen blatt (auf welches sie ihre argumentation unausgesprochenerweise beschränkt hatten). mit den anderen sinneseindrücken verhält es sich ja genauso, grob gesagt wirken sämtliche sinnlichen wahrnehmungsprozesse kontextabhängig kontraststeigernd. dennoch sind sinnlich zugängliche qualitäten deswegen noch lange nicht ausschliesslich relativ.

      das absurde und skandalöse hinsichtlich des tkom-magentas (und iirc auch nestlés milka-violett – das ich allerdings als recht passende farbe für diese unsinnliche, grauenhafte schokolade empfinde) liegt für mich v.a. in der betrachtung der farbe als unabhängig vom restlichen erscheinungsbild des betreffenden unternehmens und als hinreichendes kriterium für die unterscheidbarkeit bzw. verwechselbarkeit von markenauftritten (als ob «form» und «räumliche organisation» keine gestalterischen kriterien mehr wären). und erst recht, da es sich nicht um eine eigens dafür kreierte farbe (d.h. stofflich!) handelt.

    7. @brsma.. sie lesen aber auch nicht alles,denn genau das schrieb ich doch gerade,dass es sich bei der farbe nur um eine komponente des gesamtmarketings handelt..um bei ihrer milka zu bleiben,es gibt eine kuh,es gibt einen schriftzug und es gibt ein image(saubere bergluft,grüne wiesen,glückliche kinder und großeltern,lächelnde hasen etc..)stellen sie sich nun mal vor,sie kämen in den supermarkt und alle schokoladen tafeln wären lila und hätten kühe .dummerweise haben sie auch noch ihre lesebrille zu hause vergessen…das wäre das eine…das andere wäre,dass sobald es erlaubt wäre ,die gleiche farbe zu benutzen dieses image(werbung und emotionalität des produktes)sich automatisch unterbewusst mit auf die nachahmer-produkte mitlegen würde bei den konsumenten und das wäre sehr geschäfsschädigend…aber wenn sie genau hinschauen,es geht immer um kampagnen…die eventuell durch die farbe mitgetragen werden,sozusagen als botenstoff…aber nie um farbe allein…
      die gleiche prozesse würde es auch bei den schrifttypen geben ,logos,emblemen…

    8. @china-blue danke für die aufklärung, aber sie trugen da soeben eulen nach athen 😉

      das ding ist nur: hier wird (sofern ich das recht in erinnerung habe) eben *nicht* ein signet, ein markenname, ein erscheinungsbild et al geschützt, sondern die verwendung der farbe an und für sich damit gleichgesetzt. d.h. einer gestalterischen basiskomponente mit extrem niedrigerer komplexität/extrem geringem informationsgehalt (def.: shannon). dazu passt auch der versuch, die verwendung des buchstabens /t/, v.a. in der kombination „t-irgendwas“ so weit wie nur irgend möglich für sich zu reservieren. ein analogon zu beidem ist z.b. noch das trivialpatent (bis vor ein paar jahren undenkbar). hut ab vor den machern dieses husarenstücks. und anschliessend, bitte: kopf ab. >;->

    9. @brsma logos und farben in der werbung werden kaumest in laborbedingungen getestet – meist sind sie in freier wildbahn anzutreffen, und dort gelten eben die höchst alternativen relativismen von millionen unterschiedlichen betrachtungsweisen, lichtzuständen und umgebungen.
      selbstverständlich ist mein zugang ein höchst künstlerisch-praktischer, und nicht ein physikalisch-wissenschaftlicher. die umwertung und neuausrichtung von farben gehört zum kleinen 1×1 eines malers, und physikalische erkenntnisse sind nur bedingt tauglich, wenn es darum geht, die wirkung von farben zueinander zu beschreiben: denn hier versagt die physik.
      nur relativ sind farben natürlich nicht: denn sonst gäbe es überhaupt keine bildende kunst. farben können ihren platz bekommen in einem ensemble, und die wirkung ist dann keinesfalls beliebig. ABER: eine farbe alleine ist so wie eine einzelne note auf dem klavier: ohne mindestens einer zweiten bezugsnote kann niemand sagen die note sei „tief“ oder „hoch“. auch wenn es leute mit absolutem gehör gibt, die noten genau benennen können: hier geht es lediglich um namen.

  3. Magenta Lieber Raminer,

    aber genau das ist doch der Punkt: Ein angeblich den Urheber schützendes Recht hat in Wirklichkeit Einschränkungen zur Folge. Nun sollte man denken, daß die vernünftige Argumentation lautet: Dann muß man halt dieses unsinnige Gesetz bekämpfen. Was aber tun wir? Vermeindungs- und Ausweichstrategien entwickeln. Das heißt: Wir anerkennen erst einmal den staatlich sanktionierten Unsinn. Und überlegen nicht, wie wir ihn loswerden, sondern wie wir ihn durch klitzekleine Modifikationen umgehen können. Und wenn dann diese Modifikation wieder urheberrechtlich „aus dem Verkehr gezogen wird“? Dann modifizieren wir halt noch ein bißchen mehr…

  4. war einer der ersten, der sich eine farbe schützen liess… … nicht bereits vor geraumer zeit yves klein? für das «international klein blue» existiert ja sogar ein patent, das sich meines wissens allerdings nicht auf einen bestimmten farbwert, sondern auf die zusammensetzung und herstellung der farbe als material bezieht (was natürlich letztendlich auch in einem bestimmten farbwert resultiert). das aber nur als fussnote.

    1. yves klein hat als erster konzept-künstler im windschatten der dadaisten und surrealisten mit dem urheberrecht seinen schabernack getrieben und alle sind sie ihm reingefallen. das yves klein blue ist ein hübsches ultramarin, seine bilder sind gute beispiele für nicht durch drucktechnik einfangbare bildende kunst

      aber das auch nur als fußnote 🙂

    2. bildende kunst ist nur in den seltensten fällen drucktechnisch einfangbar. zumindest nicht mehr und nicht weniger als die arbeiten von yves klein. allerdings mit sicherheit immer noch besser als darstellende kunst oder musik. ;–)

      reproduktion, d.h. letztendlich die transformation in ein anderes material (ich sage bewusst nicht «medium», der begriff hat zu wenig trennschärfe) beinhaltet ja praktisch immer verluste (wenn auch nicht ausschliesslich allerdings, es kommt genauso auch etwas neues, nicht im reproduktionsgegenstand enthaltenes dazu). davon ausnehmen würde ich bestenfalls arbeiten, die äquivalenzumformungen vertragen bzw. von vornherein darauf angelegt sind, v.a. alles was nur abstrakt in form von anweisungen oder algorithmen notiert ist (sol lewitt kommt mir da z.b. in den sinn, bei weitem aber nicht als einzige/r). was natürlich letztlich wieder für alle notationssyteme gilt, nicht nur die der bildenden kunst.

    3. schon klar, aber ein bild welches eine einzige farbe zeigt (wie manche bilder von yves klein), die innerhalb des bildes keine abstufungen zeigt und eben von der präzisen stofflichkeit dieser farbe lebt (und vielleicht auch teilweise von der oberfläche der leinwand/des pigments) ist nicht einmal ansatzweise reproduzierbar – es sei denn mit eben dieser farbe selbst – was dann keine reproduktion ist, sondern eben das selbe bild noch einmal.

      die verluste bei einer transformation von bildern mit mehreren farbtönen haben eine ganz andere qualität: da die relativität der farben zueinander in der reproduktion zumindest teilweise mittransportiert werden kann. somit kann eine reproduktion ein echo sein.

    4. auch ein homogen monochromes gemälde sehen sie nicht im leeren raum, sondern innerhalb einer spezifischen umgebung. und was beschert uns das? ah, voilà: *relativität* der farben zueinander (nämlich der der bildoberfläche und der in der umgebung vorhandenen). was es, nach ihrer argumentation, ebenso gut oder schlecht reproduzierbar macht, wie alle anderen auch. :^)

      und so ein paar kleinigkeiten wie die, dass gemälde und sonstige bilder darüber hinaus – wie sie ja selbst schon andeuten – auch nicht unabhängig vom trägermaterial existieren[1], selbst klassische tafelbilder wenigstens ansatzweise dreidimensional sind, sprich: objektcharakter besitzen etc. sind dabei noch nicht mal ansatzweise berücksichtigt.

      und ein echo? im grunde nein, denn ein echo ist per se erstmal nur eine transformation innerhalb des selben materials, aber keine von einem material in ein anderes. wortklauberei? ja, selbstverständlich. aber diese diffuse wurstigkeit hinsichtlich der formulierungen und begriffe in den entsprechenden diskursen geht mir schon lange auf den senkel, sei es seitens der geisteswissenschaftler (am schlimmsten sind die ganzen d&g-poststrukturalismusjünger) oder seitens der gestalter- bzw. künstlerkollegen. wobei ich es letzteren noch am ehesten nachsehe – schliesslich können die auch noch mittels ihrer «eigentlichen» arbeit kommunizieren (und meistens auch erheblich besser).

      ps: langsam gerät das ziemlich off-topic. wir können gerne weiterdiskutieren, dann aber von mir aus lieber per email (adr. findet sich auf meiner website).
      ————————
      [1] weswegen es selbst mit der gleichen farbe eben trotzdem nicht das selbe bild wäre (sogar noch nicht einmal das gleiche ;-p).

  5. Urheberschutz Tetragrammaton Elohim erhebt Anspruch auf jedweden Sinneseindruck, selbstredend auch jeden Gedanken, jede Emotion usw. des homo sapiens sapiens und aller anderen Spezies in der Galaxis. Atemluft ist ebenso urheberrechtlich geschützt und Sie sind hiermit aufgefordert, deren Nutzung auch zu bezahlen. Monatlich ein € an den Regenwaldschutz genügt vorerst, Tetragrammaton Elohim ist heute gut gelaunt.

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