Grundsätzlich bleibe die Frage.

Was dich zur F o r m treibt. (I).
In der Diskussion um das verbotene Buch wurde stets übersehen – und s o l l t e übersehen werden (das zeigt der gerichtlicherseits nachdrücklich verweigerte Vergleich des Kunstaspektes zu etwa Billers EZRA) -, welcher Transformationsprozeß etwa sprachlich geleistet wurde, aber auch schon in Sachen Konstruktion eines Romanes – wie aus einem zugrundeliegenden Geschehen ein Geschehen der Literatur gemacht worden ist, das so nur in einem Roman möglich ist. Der Kläger ist blond, und ich habe ihn als blond geschildert. Doch selbst, hätte ich das nicht getan, er wäre dennoch von denen, um die es offenbar ging, als Urbild erkannt worden, weil den mit den Umständen Vertrauten jede Verstellung so oder so bemerkbar gewesen wäre. Deshalb verzichtete ich darauf: um keine künstlerische Unnötigkeit zu begehen.
Die Frage ist eine andere: Wieso reiste ich etwa zu Recherchen in ein anderes Land – in zwei andere Länder sogar -, weshalb suchte ich nach passenden Orten einer Handlung, die sich anderswo und schon deshalb anders abgespielt hatte? Ich tat es, weil die tatsächlichen Orte der Handlung dem Roman nicht angemessen, weil sie nicht glaubwürdig gewesen wären – für den Roman nicht glaubwürdig; dem Leben ist Glaubwürdigkeit egal. Kunst brauchte einen ästhetischen Hof, in dem sich abspielen kann, was sich de facto nie abgespielt hat, was aber wirken sollte, als hätte es sich so abgespielt: Noch Fichtes Höllenpaläste wirken nun derart real, daß gerade der fiktive Character der Handlung den Gerichten das Gefühl völliger Authentizität vermittelte. So daß der Prozeß nicht – sagen wir: nur – wegen vorgeblicher Realitätsnähe verlorenging, sondern gerade wegen der bis an umfassende Glaubwürdigkeit hochgetriebenen Fiktivität. Noch die Paarung mit einem Delphin bekam dadurch den Character eines realen Geschehens, das die Vorwürfe des Klägers ganz besonders glaubhaft machte. Gerade daß es sich um gelungene Dichtung handelt, unterstrich die W a h r h e i t der Schilderungen. Daß es nicht ihre Wirklichkeit unterstrich, spielte dann gar keine Rolle mehr, sondern ganz im Gegenteil. Eine Formulierung eines der Urteile bestätigte das: Es komme nicht darauf an, steht darin zu lesen, ob etwas wirklich geschehen sei, sondern ob ein Leser verführt werde, eine Schilderung dem Kläger zuzurechnen – ob er also annehmen müsse, etwas sei so und so geschehen. Dies genüge, ein Buch verbieten zu lassen. Das bedeutet: Wenn der Roman es geschafft hat, daß etwas Fiktives im Kopf des Lesers als Reales entstehe, dann ist das ganz besonders der Einwand gegen ihn. Damit ist gesagt: wird Kunst perfekt, dann ist genau das der Einwand gegen sie. Indem die Jurisprudenz der Kunst auf die Schippe sprang, verlor die Kunst den Prozeß.

[Döllnsee bei Verdis Otello, Carlos Kleiber in Mailand. Poetologie.]

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