Da die entsprechenden Rechtsgrundlagen zur Verhinderung der weiteren Privatisierung aber erst geschaffen werden müssen, ist zunächst eine Aussetzung der Verkäufe erforderlich. Mit dem Moratorium soll die weitere Privatisierung der Gewässer in den neuen Bundesländern vorläufig unterlassen werden. Ziel ist es, in dieser Zeit eine Gesetzesänderung bzw. eine Klarstellung der Rechtslage mit dem Ziel vorzunehmen, dass Gewässer als Verwaltungsvermögen anzusehen sind und den Gemeinden, Städten, Kreisen oder Ländern als Eigentum kostenlos übertragen werden.Zur >>>> Zeichnung der Petition (Deutscher Bundestag).