Argo:
Übertragung und Abschluß der Übertragung der handschriftlichen Korrekturen in die Dritte Fassung, bis TS 857: in der Vierten Fassung 927.
Angleichung und Bearbeitung sämtlicher Arbeits-Fußnoten, mit Ausnahme derjenigen, die erst nach Thetis- und B.A.-Neulektüre bearbeitet werden können.
Kontrolle der Kapitelnummern.