Die Verwendung des Wortes durch Vertreter des scheinbar geschädigten Staats verrät den Hintergrund: „to whistle s.o.“ bedeutet, ganz wie im Deutschen, „jemanden verpfeifen“. Dies ist der Sprachgebrauch unter Kriminellen. Verpfiffen wird, von einem Mittäter, eine Straftat. Im Strafverfahren wird in solchen Fällen nicht selten eine Kronzeugenregelung vereinbart.
Insofern Leute wie Snowden und Assange strafrechtlich belangt werden sollen, entspricht das Anliegen dem eines nachweislich Schwerkriminellen, der zugleich die Exekutive befehligt, unter völliger Absehung vom eigenen Rechtsbruch den Bruch der, tatsächlich, Omertà zu ahnden. Damit gesteht der anklagende Staat die eigene mafiose Struktur ein, die zudem legislativ verankert ist: der von ihm, bzw. in seinem Auftrag begangene Rechtsbruch gegenüber derselben – und gegen dieselbe – Legislative wird geschützt. So gesehen, ist jedes Auslieferungsbegehren, das einen Whistleblower „daheim“ vor Gericht stellen will, ein – G e s t ä n d n i s.
DLVII
ich komme von dem hohen meiner
individualität
ich steige auf zur
höchsten
es existieren momente in meiner daseinsabläufigkeitskonnotierten verlaufsformen, welche schier personal identifizierbar mich vorübergehend beurlauben, lauben, gLAUBEN;—
stymmt, alda wa
kriminals must go.
have to go.
they better go
2
meeeeeeeeeeeee hey