Von Bersarin >>>> d o r t.
[Sehr wenig wäre hinzuzufügen, außer vielleicht, daß Gewaltfreiheit zum internalisierten Dogma wurde, das bereits fetischisiert ist. Die Konstruktion des Rechtsstaats gibt sinnvollerweise das Gewaltrecht der Einzelnen an die Exekutive ab; in einem Moment indes, in der diese das Gefährdende schützt, also ihrerseits zum stützenden Ausführungsorgan dessen wird, was bekämpft werden muß, sollte zumindest abwägbar sein, es sich wieder anzueignen – als das „Gewaltrecht des Guten“ (Ernst Bloch). Wobei dann selbstverständlich die Frage zu beantworten ist, gegen wen es einzusetzen vertretbar wäre oder sogar vertreten werden muß.]