Pornographie & Literatur.

[Das verbotene Buch, kleiner Exkurs zu Genet.]

Der Anwalt in der Besprechung: „Eine der juristischen Fragen lautet: Ist ein Roman auch dann noch Literatur – fällt er also unter den Kunstvorbehalt -, wenn man von ihm einen hochkriegt? Das wird vor Gericht diskutiert werden müssen.“

2 thoughts on “Pornographie & Literatur.

  1. Kunst vs. Pornographie Gab es nicht vor ein paar Jahren mal einen ziemlichen Aufruhr um ein -damals- neues Buches von Henry Miller? Es ging damals darum, ob es sich noch um Literatur-Kunst oder bereits um Pornographie-Schmuddel handelt. Wenn ich mich recht entsinne, hat damals ein deutsches Gericht festgestellt, dass Werke von Miller Kunst und nicht Pornographie sind, weil sie eben von Miller kommen.
    Aber wer Sexus/Plexus/Nexus kennt, dürfte einiges gewohnt sein…..

    1. Eine schwierige Sache für meinen Freund Herbst. Denn was soll er sich im Endeffekt wünschen? Daß das Buch verboten bleibt? Oder daß es – und sei es vom höchsten Gericht – für Kunst erklärt wird, die Freiheit genießt und also verbreitet werden d a r f?
      Was ist von Kunst zu halten, die ein Gericht Kunst n e n n t? Erinnerte das nicht allzu sehr an die Ministerpräsidentengattin, die, wie ANH es nicht ohne Feinsinnigkeit hinterträgt, dem Regisseur Schlingensieff kürzlich bescheinigt hat: “Ein bißchen Revolution muß sein”?

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