In den Zeiten, in denen die Träger sozialer Dienstleistungen entstaatlicht werden, privatisiert sich die Öffentliche Hand insgesamt. Dadurch wird der verfassungsrechtlich garantierte Schutz des Privaten zu einem Schutz der Unternehmen vor der Öffentlichkeit und öffentlicher Einsicht in Sozialentscheidungen. Die Verletzung der Privatsphäre stellt sich so als eine Gefährdung des Kapitalinteresses dar, – es sei denn, es fände eine Neudefinition des Privaten insofern statt, als daß alles, was keine öffentlichen Folgen zeitigt, unters Persönlichkeitsrecht fiele, hingegen dasjenige, welches direkt oder indirekt signifikante öffentliche Folgen sei es in der sozialen Absicherung, sei es in ökologischen, sei’s in ästhetischen Hinsichten zeitig, als Privates zwar anerkannt ist, dennoch aber nicht als vor Einsichtnahme und Publizierung geschützt betrachtet wird.
[In THETIS. ANDERSWELT etwa ist der Gedanke der Privatisierung von Behörden der Öffentlicher Hand bereits 1998 so weit vorangetrieben worden, daß selbst die Finanzämter unterdessen Privatfirmen sind. Die Realität hat das nun fast eingeholt: Längst betreiben die Arbeitsämter, die die ehemaligen Aufgaben der Sozialämter qua Hartz IV übernommen zu haben scheinen, eine Delegation ihres Auftrages an Firmen des Privatrechts. Bereits in der Umbenennung zu Agentur für Arbeit ist dies ganz bewußt erkennbar gemacht; denn Agenturen arbeiten auf Provisions-, bzw. Courtagebasis. Das von Der Dschungel betriebene Projekt Privatheit wird auch und sehr bewußt in d i e s e m Zusammenhang gestaltet.]